Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  2. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels und Restaurants mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil;  etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels und Restaurants, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels und Restaurants (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel und Restaurant kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
  3. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel und Restaurant berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Laufzeit des Vertrages ändern, werden die Preise entsprechend dem im Aufenthaltszeitraum gültigen Mehrwertsteuersatz angepasst.

Wir behalten wir uns vor, im Falle einer Preiserhöhung unserer Lieferanten, diesen an unsere Kunden weiterzugeben.

  1.  Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
  2. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen),  erlischt das Rücktrittsrecht – auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist – wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde.

Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens 12 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Bei verspäteter Räumung behält sich das Hotel und Restaurant zusätzliche Kosten zu erheben. Bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises – nach 15:00 Uhr 90% des vollen Logispreises.

Sofern nicht anders vereinbart, sind die Zimmerbuchungen auf garantierter Basis und werden für eine Anreise bis 18:00 Uhr gehalten. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr wird eine Kreditkarte benötigt um das Zimmer zu garantieren. Bei einer verspäteten Stornierung oder Nicht-Anreise werden, sofern nicht anders vereinbart, 90 % des Zimmerpreises berechnet. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

Bei den Zimmern handelt es sich durchweg um Nichtraucherzimmer. Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungspauschale ab € 350.—in Rechnung gestellt. Evtl. weitere anfallende Kosten (Feuerwehreinsatz) sind vom Kunden zu übernehmen.

  1. Die Rechnungen für Hochzeiten, (für Brautpaare, die im Hotel übernachten), sind spätestens am Folgetag fällig und möglichst per EC zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel und Restaurant berechtigt 10% Verzugszinsen p.a. zu berechnen. Für eine Mahnung wird eine Mahngebühr von € 5,00 erhoben.
  2. Das Hotel und Restaurant übernimmt keinerlei Haftung für in den Veranstaltungsräumen und Hotelzimmer aufbewahrten Gegenstände.
  3. In sämtlichen öffentlich zugänglichen Bereichen der gesamten Hotelanlage von Schloss Liebenstein ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  4. Hunde sind im Restaurant nicht erlaubt.
  5. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf dem Schlossgelände ist nicht erlaubt. Es steht ein gekennzeichneter Parkplatz kostenfrei zur Verfügung. Für etwaige entstehende Schäden wird keine Haftung übernommen.
  6. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels und Restaurants oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel und Restaurant vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
  7. Politische und religiöse Veranstaltungen bedürfen grundsätzliche einer Genehmigung durch die Hotelleitung.
  8. Die vertragliche Haftung des Hotels und Restaurants für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel und Restaurant zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.
  9. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  10. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzten, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.

                       

  1. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Seminare, Konferenzen und Bankette)
  2.  Reservierungen für Veranstaltungen werden für das Hotel und Restaurant erst verbindlich, wenn der Veranstalter die ihm vom Hotel und Restaurant übersandte Auftragsbestätigung unterschreibt und diese innerhalb der gesetzten Frist beim Hotel und Restaurant eingeht.
  3. Sollte die Teilnehmerzahl von der ursprünglich reservierten Anzahl um mehr als 10 % verringert sein, wird vom Hotel 90 % der ursprünglich reservierten Teilnehmeranzahl aller gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt, sobald die Auftragsbestätigung unterschrieben beim Hotel eingegangen ist. Außerdem behält sich das Hotel und Restaurant eine einseitige Auflösung des Vertrages vor. Im Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter dem Hotel und Restaurant die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen gesondert zu vergüten.  Ein der veränderten Personenanzahl entsprechend größerer Raum ist nur nach Absprache mit dem Hotel möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Bei Stornierungen von Veranstaltungen gilt folgende Regelung:

 

Abbestellung Kalendertag vor Tagung

Anspruch des Hotels

120 – 60 Tage vorher
 

Berechnung der Miete (gemäß Auftragsbestätigung) entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann anderweitig vermieten

59 Tage bis 8 Tage vorher

Berechnung der Miete zuzüglich 33 % des erwarteten Umsatzes. Bei  Tagungspauschale 60 % der vereinbarten Pauschale x Anzahl der Teilnehmer

Weniger als 8 Tage

Berechnung der Miete zuzüglich 100 % des erwarteten Umsatzes. Bei  Tagungspauschale 100% der vereinbarten Pauschale x Anzahl der Teilnehmer

Bei Hochzeiten gelten Sonderregelungen!

  1.  Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen, usw.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird eine entsprechende Servicegebühr bzw. ein Korkgeld berechnet.
  2. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel und Restaurant außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht  werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens bis 12:00 Uhr am Folgetag der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll wird auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt.

Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden und vom Hotel und Restaurant nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die das Hotel nicht zu vertreten haben, abzuschließen.

  1. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer, Sperrzeitverkürzungen usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  2. Soweit das Hotel und Restaurant für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel und Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel und Restaurant unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und / oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels und Restaurant zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel und Restaurant aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw.  Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels und Restaurants. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel und Restaurant das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
  4. Die Veröffentlichung des Namens des Hotels und Restaurants, in welchem die Veranstaltung stattfindet, ist nur zulässig, soweit ein Vertreter des Hotels und Restaurants schriftlich zustimmt. Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung des Hotelnamens zum Zwecke der Angabe des Veranstaltungsortes und einer etwaigen Wegbeschreibung, soweit es sich nicht um eine Veröffentlichung in Medien handelt, die einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich sind und soweit der Hotelname gegenüber dem übrigen Text nicht besonders hervorgehoben wird.
  5. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann das Hotel und Restaurant zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
  6. Für alle Vertragspartner des Hotels und Restaurants und eventuell anhängige Streitigkeiten wird das Amtsgericht Heilbronn genannt.

III. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand Mai 2020